Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) im Wohlfühlhotel Alte Rebschule

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung von Gästen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.


II. Vertragsabschluss / Vertragspartner

  1. Auf eine Zimmerbestellung des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels der Gastaufnahmevertrag zustande. Sofern eine schriftliche Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht möglich ist, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung des Zimmers zustande.
  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Bestellung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  1. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
  1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in einem anderen Objekt zu bemühen.
  1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

Am Abreisetag sind dem Hotel die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, es sei denn, eine spätere Abreisezeit wurde vereinbart, gegebenenfalls gegen Berechnung.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Gastes.
  1. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung 180 Tage und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend anpassen.
    1. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar, bar, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte (Visa- oder Mastercard). Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind mit dem Hotel in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
    1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthalts des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
    1. Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


    IV. Stornierung des Gastes, Rücktritt

    1. Eine Stornierung einer erfolgten Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit dem Hotel und bedarf der schriftlichen Bestätigung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
    1. Der Gast kann bis 4 Wochen vor Anreise kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bis zwei Wochen vor Anreise berechnet das Hotel dem Gast 50 %, bis eine Woche vor Anreise 80 % des vereinbarten Preises. Dies gilt auch bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise.
    1. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


    V. Rücktritt des Hotels

    1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt.
    1. Wird eine gemäß Ziffer III. 8. vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    1. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere als
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
    2. die überlassenen Räume, Flächen oder Zimmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels vom Gast weiter- oder untervermietet werden,
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    1. Das Hotel hat den Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen.
    1. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


    VI. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände

    1. Mitgeführte, persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes im Hotel. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung dieser Gegenstände keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels einschließlich eines Erfüllungsgehilfen.
    1. Mitgebrachtes Gut hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür kann das Hotel einen behördlichen Nachweis von dem Gast verlangen.
    1. Die mitgebrachten Gegenstände sind bei Abreise unverzüglich aus den Zimmern und dem Hotel zu entfernen. Unterlässt der Gast dies, ist das Hotel berechtigt, die Entfernung und Lagerung der Gegenstände zu Lasten des Gastes vorzunehmen. Verbleiben die Gegenstände im Hotel, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine Umlage berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.


    VII. Haftung des Hotels

    1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

    Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

    1. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
    1. Vorbezeichnete Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
    1. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht auch keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
    1. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
    1. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


    VII. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
    1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Rhodt unter Rietburg.
    1. Ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.

    Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen Verkehr wird die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ausgeschlossen.
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    1. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen und Veranstaltungen im Wohlfühlhotel Alte Rebschule

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